Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – wir freuen uns auf Sie.
Ob Erstgespräch, Behandlung oder Beratung: Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch. Wir melden uns zeitnah mit Terminvorschlägen.
Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen in der Regel von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen – abzüglich Ihrer persönlichen Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und der Versicherung.
Die Sitzungsdauer ist gemäss Tarifvertrag auf 20–30 Minuten angesetzt und beinhaltet auch die Terminvereinbarung und Dossierführung. Die erste Sitzung dient der Anamnese, Befundaufnahme und Zieldefinition.
Auch ohne ärztliche Verordnung heissen wir Sie herzlich willkommen. Viele Patient:innen nutzen unser Angebot als präventive Massnahme oder zur ergänzenden Betreuung im Alltag, beim Sport oder nach der Reha. Die Kosten dafür sind:
Folgende Materialkosten werden nicht von der Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen und werden privat in Rechnung gestellt:
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Behandlungstermine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden müssen. Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage behalten wir uns vor, den Termin mit CHF 50.– privat in Rechnung zu stellen – unabhängig davon, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Diese Ausfallgebühr wird nicht von der Krankenkasse übernommen, da in diesem Fall keine therapeutische Leistung erbracht wurde.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksicht gegenüber anderen Patient:innen, die auf kurzfristig verfügbare Termine angewiesen sind.

Ob Erstgespräch, Behandlung oder Beratung: Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch. Wir melden uns zeitnah mit Terminvorschlägen.
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